Transparenz & Aufklärung
Patienten haben einen natürlichen Anspruch auf Aufklärung. Weder Alter noch andere Faktoren schränken diesen Anspruch ein. Die ärztliche Aufklärung ist zudem auch ein juristischer Akt: Eine unterlassene oder ungenügende Aufklärung zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
Im Fall einer bösartigen Erkrankung müssen Patient:innen umfassend transparent über Art und Umfang sowie die Prognose aufgeklärt werden. Die zunehmend komplexer und individueller ausgestalteten Tumortherapien erhöhen die Bedeutung eines Aufklärungsgesprächs hier noch. Es bildet die Grundlage dafür, wie Patient:in, Angehörige:r und das behandelnde Team mit der Erkrankung umgehen.
Im Aufklärungsgespräch wird dem Patienten verständlich das Wesen und der Umfang seiner Tumorerkrankung erklärt und erläutert. Zentral ist dabei das Stadium. Ist die Krebserkrankung kurativ, also grundsätzlich heilbar? Handelt es sich um ein palliatives, nicht mehr heilbares Stadium? Individuell werden entsprechend Therapiemöglichkeiten vorgestellt und erklärt. Das Gespräch ist darauf ausgerichtet, dass der Patient seinen Zustand versteht und für sich richtig einordnen kann. Denn nur so kann er eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen eine Therapie treffen.
Ein wichtiger Faktor ist die Zeit. Betroffene müssen die Gelegenheit haben, sich mit ihrer Tumorerkrankung auseinanderzusetzen und dann Entscheidungen treffen. Die Aufklärung ist daher meist ein mehrstufiger Prozess. Da sich die Aufklärung über eine Tumorerkrankung immer auch am Umgang des Patienten und seiner Angehörigen mit der Diagnose orientiert, bedarf es insbesondere auf Seiten des Aufklärenden einer hohen Expertise. Unterstützung bieten an dieser Stelle speziell ausgebildete Psychoonkolog:innen.
Angehörige und Vertraute des Patienten müssen darüber hinaus in den Prozess der Aufklärung eingebunden werden. Denn eine bösartige Tumorerkrankung bringt auch für das familiäre, soziale und unter Umständen auch für das berufliche Umfeld des Betroffenen besondere Herausforderungen mit sich.
Patienten haben einen natürlichen Anspruch auf Aufklärung. Weder Alter noch andere Faktoren schränken diesen Anspruch ein. Die ärztliche Aufklärung ist zudem auch ein juristischer Akt: Eine unterlassene oder ungenügende Aufklärung zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
Im Fall einer bösartigen Erkrankung müssen Patient:innen umfassend transparent über Art und Umfang sowie die Prognose aufgeklärt werden. Die zunehmend komplexer und individueller ausgestalteten Tumortherapien erhöhen die Bedeutung eines Aufklärungsgesprächs hier noch. Es bildet die Grundlage dafür, wie Patient:in, Angehörige:r und das behandelnde Team mit der Erkrankung umgehen.
Im Aufklärungsgespräch wird dem Patienten verständlich das Wesen und der Umfang seiner Tumorerkrankung erklärt und erläutert. Zentral ist dabei das Stadium. Ist die Krebserkrankung kurativ, also grundsätzlich heilbar? Handelt es sich um ein palliatives, nicht mehr heilbares Stadium? Individuell werden entsprechend Therapiemöglichkeiten vorgestellt und erklärt. Das Gespräch ist darauf ausgerichtet, dass der Patient seinen Zustand versteht und für sich richtig einordnen kann. Denn nur so kann er eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Entscheidung für oder gegen eine Therapie treffen.
Ein wichtiger Faktor ist die Zeit. Betroffene müssen die Gelegenheit haben, sich mit ihrer Tumorerkrankung auseinanderzusetzen und dann Entscheidungen treffen. Die Aufklärung ist daher meist ein mehrstufiger Prozess. Da sich die Aufklärung über eine Tumorerkrankung immer auch am Umgang des Patienten und seiner Angehörigen mit der Diagnose orientiert, bedarf es insbesondere auf Seiten des Aufklärenden einer hohen Expertise. Unterstützung bieten an dieser Stelle speziell ausgebildete Psychoonkolog:innen.
Angehörige und Vertraute des Patienten müssen darüber hinaus in den Prozess der Aufklärung eingebunden werden. Denn eine bösartige Tumorerkrankung bringt auch für das familiäre, soziale und unter Umständen auch für das berufliche Umfeld des Betroffenen besondere Herausforderungen mit sich.