Satzung
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Übrigens hat das Finanzamt Erfurt mit Bescheid zuletzt vom 30.07.2024 die Gemeinnützigkeit des Tumorzentrum Erfurt e. V. anerkannt, und zwar bzgl. der ausschließlichen und unmittelbaren
– Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie
– Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung).
Übrigens hat das Finanzamt Erfurt mit Bescheid zuletzt vom 23.07.2021 die Gemeinnützigkeit des Tumorzentrum Erfurt e. V. anerkannt (ausschließliche und unmittelbare Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Abgabenordnung).